Juni 2011
Präambel
Die vertraglichen Rechte zwischen den Vertragsparteien ergeben sich alleine aus den schriftlichen Vereinbarungen und aus diesen allgemeinen Reisebedingungen.
1. Anmeldung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise schriftlich bestätigen.
1.2 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. Für diesen Fall sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfangsdatum widerrufen.
2. Leistungen
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung.
2.2 Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie in der Reisebestätigung selbstverständlich informieren werden.
2.3 Für Ferienwohnungen gilt folgendes:
2.3.1 Die Ferienwohnung darf nur von der im Reiseprospekt angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
2.3.2 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei unseren Ferienwohnungen können Sie ab 14.00 Uhr anreisen. Am Abreisetag müssen die Wohnungen/Häuser bis 11:00h geräumt sein.
2.3.3 Bei Ferienwohnungen sind Strom (nicht für Heizzwecke), Wasser, in der Regel wöchentlich einmal Reinigung, Handtücher und Bettwäsche im Preis enthalten.
2.3.4 Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtung pfleglich zu behandeln. Jeder Gast ist darüber hinaus verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Der Reisepreis umfasst die in Ziff. 2. im einzelnen aufgeführten Leistungen.
3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.>
3.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
3.4 Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsschluss leisten Sie eine Anzahlung bis zur Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 250 pro Reiseteilnehmer. Im Falle der unmittelbaren, kompletten Rechnungsstellung eines vermittelten Leistungsträgers wird der Gesamtbetrag der Leistung umgehend fällig.
4.2 Da wir selbst Vorausleistungen erbringen, müssen wir den restlichen Reisepreis schon vor Reiseantritt erheben, jedoch nicht früher als 30 Tage vor Reisebeginn.
4.3 Die Reiseunterlagen werden Ihnen Zug um Zug gegen Zahlung des Gesamtpreises ausgehändigt.
4.4 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Wir können als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein von uns zu vertretener Mangel vorliegt.
5. Rücktritt durch den Reisenden/Umbuchungen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine an uns gerichtete schriftlicher Erklärung von der Reise zurücktreten.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
5.3 Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern können, beziffern sich wie folgt, falls nicht anders ausgewiesen:
A) Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften oder Gruppenreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 29.-15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14.-07.Tag vor Reiseantritt 75%
vom 06.-02.Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95%*
des Reisepreises
B) Bei Selbstanreise: Nur-Hotel, Transfer, Mietwagen:
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 21.-9. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 8.-2. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
C) Bei Selbstanreise: Ferienwohnungen, Hotelappartements:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 08. Tag vor Reiseantritt 85%
des Reisepreises
Nach Ablauf der o.g. Fristen/No Show kann als Entschädigung der volle Reisepreis verlangt werden.
Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht, uns nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
* Abzüglich der vom Vermittler ersparten Kosten
5.4 Bei Umbuchungen können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 50 pro Reiseteilnehmer erheben:
A. Bei Flugpauschalreisen mit Charterfluggesellschaften: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
B. Bei Selbstanreise, Ferienwohnungen, Hotelappartements: Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt
5.5 Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, deren Kosten unter € 20 liegen.
5.6 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reiseteilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.7 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird.
Das gleiche gilt, wenn sich der Vertragspartner in unzumutbarer Art und Weise vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
6.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht möglich ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktritt des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat, oder er nicht versucht hat, dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.
6.3 Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
7. Außergewöhnliche Umstände
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen.
Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende alleine zu tragen.
8. Haftung und Haftungsbeschränkungen
8.1 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Im übrigen haften wir nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
8.2 Für Schäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nur dann, wenn der Schaden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer Person unseres Unternehmens oder eines unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die Haftung ist beschränkt
– bei Personenschäden bis 35.000
je Kunde und Reise.
– bei Sachschäden bis 2.500
je Kunde und Reise.
Liegt der Reisepreis über € 1.350 ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch für unsere vertragliche Haftung für alle übrigen Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der dem Reisenden entstehende Schaden allein auf ein Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist.
Der Haftungsmaßstab entspricht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
8.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.4 Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes i.V.m. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Unsere Haftung als Beförderer auf dem Seeweg im Sinne des 2. Seerechtsänderungsgesetzes bleibt unberührt. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
8.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.
9. Hinweise
9.1 Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen aber dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung.
9.2 Bei Beanstandungen muss der Reisende unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung, bzw. bei der/dem in den Reiseunterlagen angegebenen Stelle/Ansprechpartner anzeigen und Abhilfe verlangen.
10. Allgemeines
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reisebedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Reisevertrages im übrigen nicht berührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.
10.2 Veranstalter aller Unterkunftsleistungen auf Kreta aus diesem Programm ist die Kreta Reisen Evi Haffenrichter GmbH. Gerichtsstand für rechtliche Ansprüche ist München, Deutschland.
10.3 Für alle weiteren Leistungen, die nicht durch § 10.2 abgedeckt sind, ist die Kreta Reisen Evi Haffenrichter GmbH ausschließlich Vermittler touristischer Dienstleistungen. Der jeweilige Veranstalter wird ausdrücklich auf der Buchungsbestätigen/Rechung ausgewiesen.
10.4 Für alle Vermittlungsleistungen der Kreta Reisen Evi Haffenrichter GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse, ist München.
11.Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
KRETA REISEN Evi Haffenrichter GmbH
Geschäftsführer: Petros Haffenrichter,
Handelsregister München, HRB 77681
Clemensstr. 49, 80803 München;